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Bewilligungsstelle Meppen

Wir sind die Ansprechstelle für antragstellende Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und ihren Hauptsitz in den Landkreisen Emsland oder Grafschaft Bentheim haben. Dies gilt auch für Betriebe mit Hauptsitz in anderen Bundesländern, die Flächen im zuvor bezeichneten Dienstbezirk der Bewilligungsstelle Meppen bewirtschaften.
Zu den Aufgaben unserer Bewilligungsstelle zählen die
- Antragsannahme und Bearbeitung der Sammelanträge auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen,
- Pflege des Referenzsystems durch Überprüfung der geobasierten Antragstellung einschließlich der Aktualität der Luftbilder bei der Meldung von Feldblockfehlern
- Einarbeitung der Kontrollergebnisse der jeweiligen beantragten Fördermaßnahmen u.a. durch die Kontrolle durch Monitoring, Einsatz und Überprüfung der Fotos aus der FANi-App sowie der klassischen Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Prüfteams,
- Bewilligung und Auszahlung der Förderanträge in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle des Landes Niedersachsens,
- Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Umbruch von Dauergrünland bzw. Narbenerneuerung
- Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen,
- Bearbeitung von Registriernummeranträgen in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden
Wir bearbeiten Anträge in den folgenden Fördermaßnahmen:
Im Rahmen der Direktzahlungen des EU-Fonds EGFL:
- Einkommensgrundstützung
- Umverteilungseinkommensstützung
- Junglandwirte-Einkommensstützung
- Öko-Regelungen
- Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen
- Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe
Im Rahmen des EU-Fonds ELER:
- Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, u.a. Ökologischer Landbau, nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen und Grünlandflächen, Blüh- und Schutzstreifen, Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz, Besondere Schutzmaßnahmen für Biotope, Schutzmaßnahmen für Nordische Gastvögel
- Sommerweide für Milchkühe
Im Rahmen von nationalen Maßnahmen des Landes Niedersachsen:
- Erschwernisausgleich für Dauergrünland in Naturschutzgebieten
- Erschwernisausgleich für Ackerland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten
- Erweiterter Erschwernisausgleich im Rahmen des Nds. Weges
- Ausgleich für Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen
Weitere Informationen zu den flächenbezogenen Fördermaßnahmen finden Sie unter: