© Andreas Tamme

Grundlehrgang für landwirtschaftliche Damwildhaltung

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Webcode: 01039302

Die Gründe in die Haltung von Damwild einzusteigen sind vielfältig - sei es als alternative Nutzungsmöglichkeit von Grünlandflächen, die pure Faszination für die Tiere oder bereits seit Generationen Familientradition. Dabei ist es kein Selbstverständnis Damwild halten zu dürfen: Nach dem Tierschutzgesetz muss jede Person, die Damwild halten oder züchten möchte, über Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen, die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Wildes erforderlich sind.


Wir vermitteln Ihnen die hierfür notwendigen Grundlagen, welche am Ende des Lehrganges in einer Lernzielkontrolle abgefragt werden. Bitte klären Sie im Vorfeld Ihrer Teilnahme mit dem für Sie zuständigen Veternäramt, ob eine erfolgreiche Teilnahme als entsprechender Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Haltung von Damwild seitens der Behörde anerkannt wird.

Dieser Kurs richtet sich in erster Linie an Personen, die neu in die Damwildhaltung einsteigen, bietet aber auch erfahrenen Halter*innen wertvolle Informationen.


Schwerpunktthemen sind: Gehegeaufbau, Fütterung, Krankheitsvorbeuge, Verhalten, Bestandsaufbau, betriebswirtschaftliche Aspekte, rechtliche Fragen der Gehegeeinrichtung, Grünlandwirtschaft sowie Berichte von erfahrenen Praktiker*innen.

Eine Besichtigung des Damwildgatters des LBZ Echem und der Demonstrationszaunsanlage rundet die Veranstaltung ab.


Termine 2025: 


Veranstaltungsort

Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem


Mitzubringen:

  • der Witterung angepasste Kleidung
  • Schreibzeug
Stand: 13.08.2024


Kontakt:
Jasmin Nühs
Koordinatorin Weiterbildung Nutztierhaltung
Telefon: 04139 698-113
E-Mail:
Ann-Cathrin Brockmann
Stellv. Leiterin Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem
Telefon: 04139 698-128
E-Mail:


Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






Baumaßnahmen gefördert durch: