© Christina Hiegel

Ordnungsgemäße Fischhaltung (mit Sachkundenachweis)

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Webcode: 01013345

Gesetzliche Regelungen im Tier- und Umweltschutz fordern von den Tierhalter*innen Sachkunde und Schulungsnachweise im Umgang mit Tieren. Im Lehrgang werden die Kenntnisse zu den einschlägigen Regelungen der Tierschutz-Schlachtverordnung zum Betreuen, Betäuben, Schlachten und Töten von Fischen und Krebstieren vermittelt und durch eine theoretische und praktische Prüfung nachgewiesen. 


Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung über die Sachkunde nach §4 des Tierschutzgesetzes. Weiter werden Sie über die einschlägigen Regelungen der Tierschutz-Transportverordnung und der Verordnung (EG) NR.1/2005 für den Transport von Fischen und Krebstieren geschult.


Zielgruppe: Interessierte Personen am praktischen Einstieg in die Fischerei, Fischhalter*innen im Nebenerwerb und Freizeitbereich und sonstige Personen, die mit Fischen umgehen.


Lehrgangszeit

Freitag, den 21.03.2025 von 9.30 Uhr bis Samstag, den 22.03.2025 bis ca. 14.00 Uhr

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeportal der LWK Niedersachsen. Gibt es keine freien Plätze mehr, können Sie sich über den Button "Vormerken lassen" auf die Warteliste setzen lassen. Diese Warteliste gilt nur für den jeweiligen Kurs und ist nicht übertragbar. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 20 Personen begrenzt.

Anmeldeschluss: 05.03.2025 

Interessierte können sich gerne bereits jetzt bei Christina Hiegel melden (Kontakt siehe unten).
Eine Anmeldung zum Kurs ist ab Mitte Dezember nur online möglich. Den entpsrechenden Link finden Sie dann auf dieser Webseite.


Kosten: 260€ zzgl. 62,50 € Verpflegung* und ggf. Übernachtung**.

*Die Vollverpflegung wird verpflichtend als Pauschale mitgebucht und beinhaltet alle Warm- und Kaltgetränke, Mittagessen, Kaffeemahlzeiten sowie Abendessen. Es ist nicht möglich, einzelne Mahlzeiten zu stornieren oder zu variieren. Bitte vermerken Sie bei der Anmeldung, ob Sie vegetarische Verpflegung bzw. aus gesundheitlichen Gründen eine andere Kost möchten.

** Bei Bedarf und abhängig vom Anreisetag buchen Sie bitte ein oder zwei Übernachtungen mit Frühstück hinzu (Doppelzimmer 49,- € pro Person/Nacht, Einzelzimmer 69,- € pro Person/Nacht). Bei Anreise bereits am Donnerstag, den 20.03.2025, ist das Abendessen nicht in den Verpflegungskosten enthalten. Bitte erkundigen Sie sich eigenständig, ob im LBZ Echem noch genügend Zimmer für eine Übernachtung am Donnerstag verfügbar sind. Kontakt: Renald Horn, 04139-698-119


Veranstaltungsort

Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem                                                                                                                                                                                             Auf der Karte zeigen


Mitzubringen:

  • Wetterfeste, warme Kleidung
  • Gummistiefel
Stand: 22.10.2024


Kontakt:
Christina Hiegel
Leiterin Fachbereich Fischerei
Telefon: 0511 3665-4487
E-Mail:


Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






Baumaßnahmen gefördert durch: