© Anne Zetl
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Der richtige Weg ins LBZ

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Echem liegt im Nordosten Niedersachsens etwa 65 km südöstlich von Hamburg und knappe 20 km von Lüneburg entfernt.


Anreise mit der Bahn:

Bis mindestens 24.03.2023 ist der Bahnhof Echem aufgrund von Bauarbeiten gesperrt. Wer mit dem Zug anreist, kann  einen Schienenersatzverkehr (SEV) nutzen, der zu jeder Abfahrtszeit ab Echem oder ab Lüneburg eingerichtet ist. Die Webseite der Deutschen Bahn zeigt diesen jedoch immer erst kurzfristig an.

In Lüneburg fährt der SEV ab ZOB (direkt am Bahnhof)

In Echem fährt der Bus an der Haltestelle "Echem, Dorfstraße", die zwischen dem LBZ Echem und dem Bahnhof liegt.

Normalerweise: Sie fahren mit dem ICE/IC bis Lüneburg. Von dort gibt es eine etwa stündliche Anbindung nach Echem mit der Regionalbahn (Strecke Lüneburg – Lübeck). Der Fußweg vom Echemer Bahnhof zum LBZ dauert ca. 8 Minuten.

 

Anreise per PKW:

Sie gelangen über die A39 aus Richtung Bremen/Hamburg oder über die B4 aus Richtung Uelzen zur Abfahrt "Scharnebeck" bei Lüneburg und biegen dann rechts ab Richtung Scharnebeck/Schiffshebewerk. Sie folgen der Erbstorfer Landstraße für etwa 12 km und erreichen das Ortsschild Echem. Direkt hinter dem Ortsschild befindet sich der große LBZ-Parkplatz (Landesstraße 2) auf der rechten Seite. Der Besucherparkplatz am Haupteingang (Zur Bleeke 6) verfügt über eine begrenzte Parkplatzanzahl. Nach Ihrer Ankunft melden Sie sich bitte in der Anmeldung im Hauptgebäude (Zur Bleeke 6).

Wenn Sie aus Richtung Lauenburg/Schleswig-Holstein kommen, folgen Sie der L200 und erreichen kurz hinter der Elbe Echem.

Aus Lüneburg kommend befindet sich etwa 2 km vor dem Ortseingang Echem auf der rechten Seite unsere Lehrwerkstatt Schweinehaltung. Hier erfolgt der Zutritt nur nach Anmeldung für Führungen oder Lehrgänge.

 

 

Den Lageplan des LBZ Echem sowie unsere Hausordnung finden Sie unten zum Download.

Stand: 15.08.2024


Downloads



Kontakt:
Karen Greve-Krause
Anmeldung, Kasse, Telefonzentrale
Telefon: 04139 698-120
E-Mail:


Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






Baumaßnahmen gefördert durch: