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Infos für Teilnehmende der ÜA Geflügel

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Webcode: 01030599

Nach einem Beschluss des Berufsbildungsausschusses der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sind für die Zulassung zur Abschlussprüfung von allen Auszubildenden mindestens 2 Lehrgänge in der Tierhaltung zu besuchen. Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum (LBZ) Echem der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist nach einer gemeinsamen Absprache mit dem Lehr- und Forschungsgut Ruthe mit der organisatorischen Abwicklung der Lehrgänge in Ruthe beauftragt. Der Lehrgang selbst findet im Lehr- und Forschungsgut Ruthe statt.


Förderung des Lehrgangs - © Claudia Kienitz
Förderung des Lehrgangs - © Claudia Kienitz

 
Förderung des Lehrgangs - © Europäische Union / Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Förderung des Lehrgangs - © Europäische Union / Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Bereich Landwirtschaft (Grund- und Aufbaukurse im Bereich Rind, Schwein und Geflügel) wird gefördert durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen Programmgebiet stärker entwickelte Region (SER).

Auszubildende mit einem anerkannten Betriebszweig der Geflügelhaltung im Ausbildungsbetrieb haben dabei die Möglichkeit, zwischen den Lehrgängen Schweinehaltung (LBZ Echem), Rinderhaltung (LBZ Echem) und Geflügelhaltung (LFG Ruthe) auszuwählen. Auszubildende ohne Schwerpunkt Geflügelhaltung können den Kurs zusätzlich zu den verbindlich festgeschriebenen Lehrgängen Schweinehaltung und Rinderhaltung auf freiwilliger Basis besuchen.

An- und Abreise

wird in eigener Regie durchgeführt, wobei die Anreise am Montag bis 08:30 Uhr zu erfolgen hat. Die Abreise erfolgt am Freitag ca. 15:00 Uhr. Folgende Dinge sind mitzubringen:

•             Krankenversicherungskarte

•             Schreibmaterial und Taschenrechner

Gummistiefel und Arbeitskleidung werden vom Lehr- und Forschungsgut Ruthe zur Verfügung gestellt. Auszubildende mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder mit wichtigen Terminen in der Lehrgangswoche müssen auf einen anderen Lehrgangstermin ausweichen.

Wichtig: Aus vorbeugenden Seuchenhygienegründen dürfen die Teilnehmenden die letzten 2 Tage vor Lehrgangsbeginn keinen fremden Geflügelstall betreten und nicht mit Geflügel Kontakt gehabt haben.

Stand: 18.10.2024


Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






Baumaßnahmen gefördert durch: