Infos für Teilnehmende der ÜA Geflügel
Nach einem Beschluss des Berufsbildungsausschusses der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sind für die Zulassung zur Abschlussprüfung von allen Auszubildenden mindestens 2 Lehrgänge in der Tierhaltung zu besuchen. Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum (LBZ) Echem der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist nach einer gemeinsamen Absprache mit dem Lehr- und Forschungsgut Ruthe mit der organisatorischen Abwicklung der Lehrgänge in Ruthe beauftragt. Der Lehrgang selbst findet im Lehr- und Forschungsgut Ruthe statt.
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Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Bereich Landwirtschaft (Grund- und Aufbaukurse im Bereich Rind, Schwein und Geflügel) wird gefördert durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen Programmgebiet stärker entwickelte Region (SER). |
Auszubildende mit einem anerkannten Betriebszweig der Geflügelhaltung im Ausbildungsbetrieb haben dabei die Möglichkeit, zwischen den Lehrgängen Schweinehaltung (LBZ Echem), Rinderhaltung (LBZ Echem) und Geflügelhaltung (LFG Ruthe) auszuwählen. Auszubildende ohne Schwerpunkt Geflügelhaltung können den Kurs zusätzlich zu den verbindlich festgeschriebenen Lehrgängen Schweinehaltung und Rinderhaltung auf freiwilliger Basis besuchen.
An- und Abreise
wird in eigener Regie durchgeführt, wobei die Anreise am Montag bis 08:30 Uhr zu erfolgen hat. Die Abreise erfolgt am Freitag ca. 15:00 Uhr. Folgende Dinge sind mitzubringen:
• Krankenversicherungskarte
• Schreibmaterial und Taschenrechner
Gummistiefel und Arbeitskleidung werden vom Lehr- und Forschungsgut Ruthe zur Verfügung gestellt. Auszubildende mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder mit wichtigen Terminen in der Lehrgangswoche müssen auf einen anderen Lehrgangstermin ausweichen.
Wichtig: Aus vorbeugenden Seuchenhygienegründen dürfen die Teilnehmenden die letzten 2 Tage vor Lehrgangsbeginn keinen fremden Geflügelstall betreten und nicht mit Geflügel Kontakt gehabt haben.