© VIVIANE MONCONDUIT / pixabay.com

Hinweise zur Biosicherheit am LBZ Echem

print
Webcode: 01044055

Mit Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren können wir die Tierbestände vor Krankheiten und Tierseuchenausbrüchen schützen. Neben tierschutzrelevanten Aspekten haben Ausbrüche von übertragbaren Krankheiten und Tierseuchen auch sehr große wirtschaftliche Folgen für den betroffenen Tierhalter, aber auch für die Tierhaltungen in der Umgebung. Besuchende und Lehrgangsteilnehmende am LBZ Echem werden deshalb angehalten sich an folgende Maßnahmen zu halten:


Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildung am LBZ Echem 

  • Alle Gäste des LBZ Echem parken ausschließlich auf dem Besucherparkplatz am Ortseingang. Es ist nicht gestattet mit dem privaten PKW über das Gelände zu fahren.
  • Durch Duschen und einen Kleidungswechsel (inklusive Schuhwerk, das nicht im Stall getragen worden ist) vor dem Verlassen des eigenen Betriebes, wird das Übertragungsrisiko von Krankheiten und Tierseuchen wesentlich reduziert. Vor der Teilnahme an Veranstaltungen im LBZ werden diese Maßnahmen vorausgesetzt.

 

  • Die Stallgebäude dürfen nur in betriebseigener Kleidung (inklusive Gummistiefel) oder Einweg-Schutzkleidung (inklusive Schuhüberzieher) betreten werden, die alle Teilnehmenden vor Ort erhalten. 
  • Bei einem Angebot in unseren Seminargebäuden wird darum gebeten, sich ausschließlichen zwischen den Gästehäusern, Lehrsälen und der Cafeteria aufzuhalten. Dafür sind die vorgegebenen Wege zu nutzen.
  • Mitgebrachtes Arbeitsmaterial (z.B. Klauenpflegestand) muss gereinigt und desinfiziert sein. Es wird vor Lehrgangsbeginn durch die Lehrgangsleitung kontrolliert.
  • Externe Betriebe werden nur mit sauberer Schutzkleidung (betriebseigene Kleidung des Exkursionsbetriebes oder Einweg-Schutzkleidung) betreten. 

 

  • Allen Gästen wird empfohlen: Halten Sie sich 24h vor Ihrem Besuch am LBZ Echem nicht in einem anderen klauentierhaltenden Betrieb auf und vermeiden Sie Kontakt zu Klauentieren. Lehrgangsteilnehmende der Überbetrieblichen Ausbildung haben die 24h-Freiheit vor Lehrgangsbeginn mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen.
  • Bei mehrtägigen Veranstaltungen können die Teilnehmenden das Gelände des LBZ Echem verlassen, der Besuch anderer klauentierhaltender Betriebe ist nicht gestattet. Für die Abendgestaltung kann auf den Clubraum des LBZ Echem zurückgegriffen werden. Das Einhalten der Nachtruhe wird durch die Anwesenheit des Nachtwächters sichergestellt.

 

Ein Verstoß gegen diese Maßnahmen führt zu einem sofortigen Lehrgangsausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung der angefallenen Kosten.

 

Wir bitten alle Lehrgangsteilnehmenden um Verständnis und hoffen auf einen sensibilisierten Umgang im Lehrgangsbetrieb!

Stand: 26.03.2025


Kontakt:
Ann-Cathrin Brockmann
Stellv. Leiterin Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem
Telefon: 04139 698-128
E-Mail:


Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






Baumaßnahmen gefördert durch: