© Anne Zetl

Erklärung zur Barrierefreiheit

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Webcode: 01038207

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.lbz-echem.de veröffentlichte Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) teilweise vereinbar.

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei:

Leichte Sprache

Texte stehen derzeit noch nicht in leichter Sprache zur Verfügung.

Gebärdensprache

Inhalte stehen derzeit noch nicht in Gebärdensprache zur Verfügung.

Eingabe

Es sind derzeit nicht alle Funktionalitäten wie z.B. die Steuerung der Website beim Navigieren durch die Seiten, über Tastatur zugänglich.

Derzeit ist keine Autocomplete-Funktion oder automatische Erkennung von Eingabefehlern implementiert.

Es gibt keine vordefinierten Tastatur-Kurzbefehle.

Es gibt keinen grafisch dargestellten Tastaturfokus, beim Bedienen der Seite mit der Tab-Taste.

Linktexte sind größtenteils selbst oder durch den programmatisch ermittelbaren Kontext aussagekräftig.

Farben

Es kann teilweise Farb-Kombinationen (auch in Bildmotiven) geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen.

Texte

Die Schriftgröße lässt sich derzeit nicht verändern.

PDF-Dokumente/Formulare sind derzeit nicht vollständig barrierefrei.

Es gibt keine Bedienelemente, um die Textabstände durch den Nutzer anpassen zu können.

Nicht-Text-Inhalte

Nicht-Text-Inhalte werden von Assistenz-Technik nicht ignoriert.

Tabellen

Datentabellen sind nicht für die audiovisuelle Wiedergabe aufbereitet.

Inhalte aus Datentabellen verfügen derzeit nicht über die benötigten technischen Informationen, um von Sprachsynthesizern ausgewertet zu werden.

Bilder

Nicht alle Bilder haben einen Alternativen-Text. Alternativ-Texte werden beispielsweise von Screenreadern ausgewertet.

Angabe der Hauptsprache

Die Hauptsprache der Website wird derzeit nicht im Quelltext angezeigt.

Umbruch der Inhalte

Inhalte der Webseite brechen derzeit nicht um und passen sich somit nicht dem aktuellen Displayformat an.

Multimedia

Eingebundene Videos werden lokal gespeichert und von unserer Website geladen oder sind veröffentlicht auf der Video-Plattform YouTube.

Einige dieser Videos besitzen keine Audiodeskription oder begleitende Darstellung in Gebärdensprache.

 

Der Webauftritt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

 

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10.02.2021 erstellt und zuletzt am 10.02.2021 aktualisiert.
Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung.

 

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden E-Mail-Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: 

 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail:

Stand: 23.02.2021


Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






Baumaßnahmen gefördert durch: