Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.lbz-echem.de veröffentlichte Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei:
Leichte Sprache |
Texte stehen derzeit noch nicht in leichter Sprache zur Verfügung. |
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Gebärdensprache |
Inhalte stehen derzeit noch nicht in Gebärdensprache zur Verfügung. |
Eingabe |
Es sind derzeit nicht alle Funktionalitäten wie z.B. die Steuerung der Website beim Navigieren durch die Seiten, über Tastatur zugänglich. Derzeit ist keine Autocomplete-Funktion oder automatische Erkennung von Eingabefehlern implementiert. Es gibt keine vordefinierten Tastatur-Kurzbefehle. Es gibt keinen grafisch dargestellten Tastaturfokus, beim Bedienen der Seite mit der Tab-Taste. Linktexte sind größtenteils selbst oder durch den programmatisch ermittelbaren Kontext aussagekräftig. |
Farben |
Es kann teilweise Farb-Kombinationen (auch in Bildmotiven) geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. |
Texte |
Die Schriftgröße lässt sich derzeit nicht verändern. PDF-Dokumente/Formulare sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Es gibt keine Bedienelemente, um die Textabstände durch den Nutzer anpassen zu können. |
Nicht-Text-Inhalte |
Nicht-Text-Inhalte werden von Assistenz-Technik nicht ignoriert. |
Tabellen |
Datentabellen sind nicht für die audiovisuelle Wiedergabe aufbereitet. Inhalte aus Datentabellen verfügen derzeit nicht über die benötigten technischen Informationen, um von Sprachsynthesizern ausgewertet zu werden. |
Bilder |
Nicht alle Bilder haben einen Alternativen-Text. Alternativ-Texte werden beispielsweise von Screenreadern ausgewertet. |
Angabe der Hauptsprache |
Die Hauptsprache der Website wird derzeit nicht im Quelltext angezeigt. |
Umbruch der Inhalte |
Inhalte der Webseite brechen derzeit nicht um und passen sich somit nicht dem aktuellen Displayformat an. |
Multimedia |
Eingebundene Videos werden lokal gespeichert und von unserer Website geladen oder sind veröffentlicht auf der Video-Plattform YouTube. Einige dieser Videos besitzen keine Audiodeskription oder begleitende Darstellung in Gebärdensprache. |
Der Webauftritt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 10.02.2021 erstellt und zuletzt am 10.02.2021 aktualisiert.
Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden E-Mail-Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: