Sachkundelehrgang für Weideschuss | Distanzinjektion/Immobilisation von Gatterwild & Rindern | Waffensachkunde
Sie planen einen Kugelschuss auf der Weide? Oder Sie wollen ein Tier aus der Ferne bewegungsunfähig machen (Distanzimmobilisation)? Sie haben bereits eine Waffensachkunde oder benötigen noch eine?
Dann ist dieser Lehrgang der Richtige für Sie.
Um Ihre ganzjährig im Freien gehaltenen Rinder oder Ihr Gehegewild (ausschließlich Zucht-Schalenwild (Paarhufer), Wisent, Bison | NICHT Schwarzwild) betäuben und töten zu können bzw. zu immobilisieren/injizieren, müssen Sie sachkundig sein. Dazu benötigen Sie spezielle Kenntnisse:
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Kenntnisse aus dem Waffenrecht,
- dem Tierschutzgesetz,
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der Tierschutzschlacht Verordnung und
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der Verordnung (EG) 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung
Auch Personen, die bereits einen Jagdschein (bzw. Waffensachkunde) besitzen müssen für den Weideschuss bzw. die Distanzimmobilisation & -injektion eine gesonderte Sachkunde nachweisen. Gehege und auch das Schussareal auf der Weide gelten als befriedete Bezirke in der Sie keine Jagdausübung tätigen dürfen.
Lehrgangsaufbau
Für diesen Lehrgang bieten wir je nach Interesse und Vorqualifikation drei Module an (auf Modul klicken, für genauere Erklärung):
Modul 1: Kugelschuss
Bestehen Sie alle Teile dieses Moduls, dürfen Sie den Weideschuss auf Rinder/Gatterwild praktizieren.
Bei uns erhalten Sie die Bescheinigung der theoretischen Schulung und Prüfung für folgende Tätigkeiten bei Rindern/Gehegewild: Handhabung & Pflege • Ruhigstellung • Betäubung mittels Kugelschuss (Ersatzverfahren Bolzenschuss) • Bewertung der Betäubung • Einhängen und Hochziehen • Entblutung
„Theoretischer Teil der Sachkunde für den Kugelschuss“ nach Art. 7 Abs. 2 i.V. m. Anhang I und IV der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009, § 4 des Tierschutzgesetzes, § 4 Abs. 4 der Tierschutz-Schlachtverordnung
Modul 2: Immobilisation
Mit Abschluss dieses Moduls können Sie mit einem Kaltgas-Teleinjektionsgerät Tiere aus der Ferne für kurze Zeit immobilisieren (bewegungsunfähig machen), um beispielsweise Ohrmarken einzuziehen.
Bei uns absolvieren Sie die Sachkundeprüfung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und ggf. einer Munitionserwerbsberechtigung nach § 7 Waffengesetz für Kaltgas-Teleinjektionsgeräte für die Immobilisation und Distanzinjektion und Wissen und Kenntnisse nach § 5 Tierschutzgesetz (Ausnahmegenehmigung für das Immobilisieren durch Nichttierärzte).
Modul 3: Waffensachkunde
Bestehen Sie dieses Modul können Sie eine Waffenbesitzkarte für ein Repetiergewehr beantragen. Dies ist Voraussetzung, um den Weideschuss durchführen zu können.
Bei uns absolvieren Sie die Sachkundeprüfung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und einer Munitionserwerbsberechtigung nach § 7 Waffengesetz für Repetiergewehre.
Diese Prüfung muss nicht abgelegt wenn bereits ein Jagdschein bzw. eine entsprechende Waffenrechtsprüfung nach § 7 WaffG vorhanden ist.
Haben Sie noch keine Waffensachkunde, belegen Sie alle drei Module und fahren anschließend mit dem "Rundumpaket" nach Hause. Sie sind dann befähigt ganzjährig im Freien gehaltene Rinder oder Gatterwild auf der Weide zu schießen und aus der Ferne zu immobilisieren. Es bedarf im Voraus keiner speziellen Qualifikation für diesen Lehrgang.
Wenn Sie schon eine Waffensachkunde besitzen (z.B. Jagdschein), haben Sie die Wahl zwischen Modul 1 und Modul 2 bzw. beiden. Je nachdem, ob Sie auch in der Lage sein müssen ein Tier aus der Ferne durch die Distanzinjektion mit einem Kaltgas- Teleinjektionsgerät bewegungsunfähig zu machen (Immobilisation), um beispielsweise Ohrmarken einzuziehen, oder eben nicht.
Sollten Sie nur Modul 1 oder/und 2 buchen müssen Sie uns vorab das Prüfungszeugnis der bestandenen Waffensachkundeprüfung schicken. Ein eventuell vorhandener Jagdschein muss erst zum Lehrgang mitgebracht werden.
Der Sachkundelehrgang bereitet Sie, ob waffensachkundig oder nicht, auf alle Prüfungen ausführlich vor und schließt (je nach Vorqualifikation) mit einer bundesweit anerkannten Prüfung nach dem Waffengesetz, nach der VO 1099/2009 und nach § 5 Tierschutzgesetz ab.
Hinweis zum Kugelschuss
In diesem Sachkundelehrgang legen Sie für das Modul zum Kugelschuss lediglich die theoretische Prüfung ab. Mit dem Bestehen der Prüfungen erhalten Sie dann eine Schulungs- und Prüfungsbescheinigung über den theoretischen Teil des Kurses.
Mit dieser erhaltenen Schulungs- und Prüfungsbescheinigung können Sie dann die praktische Prüfung bei der zuständigen Veterinärbehörde (Ort der Schlachtung) beantragen. Die praktische Prüfung ist dann der erste Schuss bei Ihnen vor Ort, den Sie bitte begleitend mit den bei Ihnen zuständigen Behörden ablegen.
Erst wenn Sie beide Teile bestanden haben (Theorie in Echem und Praxis bei Ihnen vor Ort) wird Ihnen der Sachkundenachweis (nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009) ausgestellt.
Welches Modul soll ich buchen?
Dieser Entscheidungsbaum kann Sie dabei unterstützen, die für Sie passende Buchungsoption zu finden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Lehrgangsplan
Für jedes einzelne Modul ist ein Zeitrahmen von 2 Tagen eingeplant. Folgend haben wir eine Darstellung des üblichen Lehrgangs:
ANMELDUNG 2025:
Berücksichtigung findet bei der Anmeldung der zeitliche Eingang. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und die Lehrgänge bisher stets ausgebucht waren, bitten wir um baldige Anmeldung. Sollten die Kurse schon ausgebucht sein, setzten Sie sich gern auf die Warteliste. Wie melden uns, sobald hier ein Platz frei wird.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeportal der LWK Niedersachsen. Dorthin gelangen Sie, wenn Sie auf die unterstrichenen Daten in der nachfolgenden Tabelle klicken.
GESAMTKURS |
KUGELSCHUSS & |
KUGELSCHUSS |
IMMOBILISATION |
04.02 - 09.02.2025 Ausgebucht |
05.02 - 08.02.2025 |
05.02 - 06.02.2025 Ausgebucht |
07.02 - 08.02.2025 Ausgebucht |
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24.06. - 25.06.2025 |
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16.07. - 19.07.2025 |
16.07. - 17.07.2025 |
18.07. - 19.07.2025 |
04.11. - 09.11.2025 |
05.11. - 08.11.2025 |
05.11. - 06.11.2025 |
07.11. - 08.11.2025 |
Kosten
Lehrgangsgebühren:
Gesamtkurs (Modul 1-3): 1350,00 €
Kugelschuss & Immobilisation ( Modul 1 & 2): 1100,00 €
Kugelschuss ( Modul 1): 630,00 €
Immobilisation (Modul 2): 550,00 €
Unterkunft:
Einzelzimmer: 60,00 € p.P. pro Nacht
Doppelzimmer: 40,00 € p.P. pro Nacht
Verpflegung (verpflichtend zu buchen):
je nach gebuchtem Modul unterschiedlich, mind. 68,00 € pro Modul
Vorbereitung
Vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie alle Unterlagen in digitaler Form - eine gute Vorbereitung Ihrerseits ist essentiell. Daher bitten wir Sie, die Vorbereitungszeit intensiv zu nutzen.
Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss ist 42 Tage vor Lehrgangsbeginn. Bei Abmeldungen nach Anmeldeschluss tragen Sie Ihre gebuchten Teilnehmergebühren (Lehrgangsgebühr, Unterkunft und Verpflegung) in voller Höhe. Sollten Sie nach dem Anmeldeschluss erkranken, erstatten wir Ihnen nach Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 50 % der Lehrgangskosten und 100 % der Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Bedürfnisabfrage
Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte und einer Ausnahmegenehmigung für die Immobilisation wird von der zuständigen Behörde neben den Prüfungsnachweisen immer auch ein Bedürfnisnachweis verlangt. Sich brauchen also einen Grund wofür Sie eine Kaltgaswaffe benötigen. Das kann z.B. sein:
- Inhaber eines Wildgeheges
- Besitzer einer Mutterkuhherde bzw. extensiv gehaltener Rinder
- Ausüben der Immobilisation im Rahmen einer tierärztlichen/tierpflegerischen Tätigkeit
Mitzubringen
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
- wenn Sie bereits waffensachkundig nach § 7 Waffengesetz für den Repetierer sind: Originaldokument, welches dies bescheinigt z.B. Jagdschein
- Schreibzeug und Unterrichtsmaterialien (vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie alle Unterlagen in digitaler Form)
Veranstaltungsort
Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem