Auswirkungen von MKS auf die Überbetriebliche Ausbildung und die Weiterbildung
Am 10.01.2025 wurde ein Ausbruch der MKS bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg amtlich festgestellt. Es handelt sich um den Serotyp 0. Entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden eingeleitet.
Niedersachsen ist aktuell nicht von Sperrzonen betroffen. Allerdings hat Deutschland durch den Ausbruch den Status „MKS-frei“ verloren. Dies geht mit entsprechenden Handelseinschränkungen einher.
Aufgrund dieser Situation wird von einem deutlich erhöhten Risiko einer Einschleppung des Erregers in nds. Klauentierbetriebe durch überregionale Veranstaltungen mit Nutztieren ausgegangen. Dies nimmt Einfluss auf die Umsetzung der Aus- und Weiterbildung am LBZ Echem.
Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildung am LBZ Echem (Stand: 14.02.2025)
- An Lehrgängen teilnehmen dürfen ausschließlich Personen, die 24 Stunden vor Lehrgangsbeginn keinen Kontakt zu Klauentieren hatten oder die sich in Ställen von Klauentieren aufgehalten haben. Dies ist vor Ort mit einer Unterschrift zu bestätigen.
- Alle Gäste des LBZ Echem parken ausschließlich auf dem Besucherparkplatz am Ortseingang. Es ist nicht gestattet mit dem privaten PKW über das Gelände zu fahren.
- Durch Duschen und einen Kleidungswechsel (inklusive Schuhwerk, das nicht im Stall getragen worden ist) und vor dem Verlassen des eigenen Betriebes, wird das Übertragungsrisiko von MKS wesentlich reduziert. Vor der Teilnahme an Veranstaltungen im LBZ werden diese Maßnahmen vorausgesetzt.
- Die Stallgebäude dürfen nur in betriebseigener Kleidung (inklusive Gummistiefel) betreten werden, die alle Teilnehmenden vor Ort erhalten. Allen anderen Gästen ist der Zugang zu den Stallungen und zu den außenliegenden Futtertischen untersagt. Es wird darum gebeten, sich ausschließlichen zwischen den Gästehäusern, Lehrsälen und der Cafeteria aufzuhalten. Dafür sind die vorgegebenen Wege zu nutzen.
- Bei mehrtägigen Veranstaltungen können die Teilnehmenden das Gelände des LBZ Echem verlassen, der Besuch anderer klauentierhaltender Betriebe ist nicht gestattet. Für die Abendgestaltung kann auf den Clubraum des LBZ Echem zurückgegriffen werden. Das Einhalten der Nachtruhe wird durch die Anwesenheit des Nachtwächters sichergestellt.
Für Veranstaltungen des LBZ in der Klauenpflege gilt außerdem:
- Es dürfen keine eigenen Klauenpflegestände mitgebracht werden.
- Das mitgebrachte Arbeitsmaterial muss gereinigt und desinfiziert sein. Es wird vor Lehrgangsbeginn durch die Lehrgangsleitung kontrolliert.
- Externe Betriebe werden nur mit sauberer Schutzkleidung (betriebseigene Kleidung des Exkursionsbetriebes oder Einweg-Schutzkleidung) betreten.
Ein Verstoß gegen diese Maßnahmen führt zu einem sofortigen Lehrgangsausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung der angefallenen Kosten.
Bis auf Weiteres gelten diese Maßnahmen auch für die kommenden Lehrgangswochen. Die Maßnahmen werden jede Woche im Gesamtzusammenhang neu bewertet und ggf. zurückgenommen oder verschärft werden. Alle aktuellen Informationen dazu erhalten Sie auf dieser Seite.
Wir bitten alle Lehrgangsteilnehmenden um Verständnis und hoffen auf einen sensibilisierten Umgang im Lehrgangsbetrieb!
