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Sachkundelehrgang - Betäuben und Töten von Rindern und Schweinen

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Webcode: 01041382

Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) einen Lehrgang zum Erwerb des Sachkundenachweises nach Tierschutzgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 bzw. nationaler Tierschutz-Schlachtverordnung für die Tierarten Rind (Betäubungsform Bolzenschuss) und Schwein (Betäubungsformen Elektrozange, Bolzenschuss) am LBZ Echem an.



Zielgruppe

Jede Person, die ein Tier schlachtet oder tötet muss über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere auf der Rampe oder im Stall betreuen, in die Betäubungseinrichtungen zutreiben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und hochziehen oder entbluten. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.

Der Lehrgang ist auf 12 Teilnehmende begrenzt.


Inhalte

Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:

  • Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
  • Ruhigstellung vor der Betäubung
  • Betäubung und deren Bewertung
  • Einhängen und Hochziehen nach der Betäubung
  • Entbluten

Voraussetungen

Vorerfahrung/Qualifikation

Es ist keinerlei Qualifikation oder Vorerfahrung nötig.

Praxisnachweis

Um am Lehrgang teilnehmen zu können, müssen Sie einen Übungsnachweis (Praxisnachweis) erbringen. 

Die Teilnehmenden benötigen für die Arbeiten, die über die Handhabung und Pflege (inkl.Treiben und Ruhigstellen) hinausgehen praktische Erfahrung bei der Betäubung und Entblutung, die üblicherweise nicht zu den Disziplinen gehören, die Landwirt*innen im Rahmen ihrer Ausbildung erlernen. Daher müssen alle Teilnehmenden des Kurses einen Praxisnachweis (das entsprechende Formular finden Sie weiter unten zum Download) ausgefüllt vorlegen.

Das heißt: Sie müssen das Betäuben und Entbluten daher bereits im Vorfeld unter Aufsicht und Anleitung einer sachkundigen Person einige Male erfolgreich durchgeführt haben und einen Nachweis darüber vorlegen. Das Formular hierzu finden sie weiter unten zum Download. 

Ohne den Übungsnachweis können Sie nicht am Kurs teilnehmen!

Alter

Um am Lehrgang teilnehmen zu können müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Ausnahmen können in Absprache mit uns und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten gemacht werden.


Ablauf

Tag 1

theoretische Schulung zu den Grundlagen, rechtlichen Vorgaben, Vorgehesweisen

Tag 2

Theorieeinheit Umgang mit Betäubungsgeräten („Trockenübung“ ohne Tiere). + Prüfungen (schriftlich & mündlich)

Tag 3

praktische Prüfung am Tier am Schlachthof Hencke in Bad Bevesen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin: Ohne einen entsprechenden Praxisnachweis werden Sie nicht zur praktischen Prüfung zugelassen. Die Kosten sind dennoch vollumfänglich zu tragen.

Da am Prüfungstag im Schlachthof keine praktischen Übungen stattfinden, ist bis spätestens fünf Tage vor dem Lehrgang ein Übungsnachweis zu übermitteln. 


Prüfungen

Theorie Prüfung

Es wird einen schriftliche multiple Choice Prüfung zum Ankreuzen geben. Weiterhin gibt es eine mündliche Prüfung, bei der Ihr Wissen abgefragt wird

Praktische Prüfung

Voraussetzung hierfür ist das Bestehen der theoretischen Prüfungen und der erbrachte Praxisnachweis. Die praktische Prüfung findet am Schlachthof Hencke in Bad Bevesen statt. Dort werden Sie die von Ihnen gewählte Tierart (Rind/Schwein) mit der von Ihnen gewählten Betäubungsart (Bolzenschuss/Elektrozange (Schwein)) betäuben und anschließend entbluten.

Rinder werden bei der Prüfung in einer Falle betäubt, die Teilnehmenden stehen links vom Tier. Die Entblutung der Rinder erfolgt im Hängen per Bruststich und bei den Schweinen auf der Liegendentblutung per Bruststich.Die Möglichkeit der praktischen Prüfung beim Rind kann aufgrund schwankender täglicher Schlachtzahlen nicht garantiert werden. Falls zu wenige Rinder vorhanden sind, wird nur die Theorie bescheinigt und die praktische Prüfung muss anderweitig nachgeholt werden.

Kurzfristige Terminverschiebungen können auf Grund des Schlachtaufkommens am Standort der praktischen Prüfung möglich sein. Insofern behalten wir uns eine kurzfristige Terminverschiebung vor.​​​​​


Beantragung Sachkundenachweis

Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungsbescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde. 


Kosten

Gebühren - 610,00 Euro
Verpflegung - 31,50 Euro
Gesamtgebühr - 641,50 Euro
Sollten Sie Ihre praktische Prüfung bei Ihnen zuhaise vor Ort machen, können zusätzliche Prüfungsgebühren auf Sie zukommen

Zusätzlich bei Bedarf:
Übernachtung im Einzelzimmer inkl. Frühstück & Abendbrot - 78,00 Euro
Übernachtung im Doppelzimmer inkl. Frühstück & Abendbrot - 58,00 Euro

Anreise am Vortag mit zusätzlicher Übernachtung im EZ inkl. Frühstück - 69,00 Euro
Anreise am Vortag mit zusätzlicher Übernachtung im DZ inkl. Frühstück - 49,00 Euro

Sie erhalten nach der Veranstaltung eine Rechnung.


Termine 2025

  • Lehrgang 1: 25. - 27.02.2025
  • Lehrgang 2: 08. - 10.07.2025
  • Lehrgang 3: 07. - 09.10.2025

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeportal der LWK Niedersachsen.


Mitzubringen

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Schreibzeug

Für die praktische Prüfung:

  • gültiges Ausweisdokument
  • Arbeitskleidung, Schürze, Gummistiefel in gedämpften Farben wie z.B. grau oder dunkelblau (kein weiß) 
  • Schnittschutz-Handschuh

Veranstaltungsort

Theorie:
Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem

Prakt. Prüfung:
Schlachthof Hencke Fleischwaren GmbH
Ludwig-Ehlers-Straße 8
29549 Bad Bevesen

Stand: 18.11.2024


Kontakt:
Jasmin Nühs
Koordinatorin Weiterbildung Nutztierhaltung
Telefon: 04139 698-113
E-Mail:
Ann-Cathrin Brockmann
Stellv. Leiterin Landwirtschaftliches Bildungszentrum (LBZ) Echem
Telefon: 04139 698-128
E-Mail:


Willkommen im LBZ Echem!

"Ausgleichszulage"

Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.

"Tierschutz"

Mit dieser Maßnahme wird die besonders tiergerechte Haltung von Mastsschweinen und Legehennen unterstützt.






Baumaßnahmen gefördert durch: